Oralsex bei Huren verboten

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Deutschland überrascht mit seiner neuen Regelung zum Prostitutionsgesetz. Ab 2017 wird sich vieles ändern. Unter anderem auch beim Oralverkehr. So dürfen Huren in Deutschland diesen künftig nicht mehr ohne Kondom anbieten. Der sogenannte AO Service, der auch den ungeschützten Geschlechtsverkehr beinhaltet, wird verboten. Ein ziemlich weiter Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Bislang gab es aber keine Kritik. Die Politik schritt auf Druck der EU ein. AO, Alles-Ohne, wurde immer populärer. Wer zu einer Prostituierten ging, wollte nicht immer ein Kondom nutzen. Immer mehr Frauen boten den Service ohne Kondom an. Dabei wurden die Prostituierten immer jünger. Früher waren es nur ältere Damen, die gerne AO anboten. Mittlerweile sind es schon Frauen ab 18 Jahren, die ohne Kondom offerieren und dabei wenige Grenzen kennen. Den Freier freut es. Die Gefahr von Krankheiten wird ausgeklammert.

Ab 2017 ist Schluss

In Deutschland muss ab 2017 grundsätzlich beim Besuch einer Prostituierten ein Kondom verwendet werden. Das gilt nicht nur für den GV, sondern auch für den Oralverkehr. Es soll Kontrollen geben. Wie diese am Ende aussehen werden, bleibt zunächst noch offen. Generell will das Land aber den käuflichen Sex ohne Kondom nicht mehr tolerieren. Angeboten wird er aber mit Sicherheit über das Datum hinaus. Die Nachfrage ist größer denn je und ob die Erweiterung im Prostitutionsgesetz in diesem Punkt überhaupt haltbar ist, bleibt sehr fraglich.

Vorbild ist das Bundesland Bayern. Dort wurde der ungeschützte Verkehr –AO Service- bereits vor vielen Jahren verboten. Ein entsprechender Erlass findet sich in der Hygieneverordnung des Bundeslandes. Kontrollen finden regelmäßig statt.